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NWB Nr. 21 vom Seite 1471

Die sichere Nutzung des besonderen Steuerberaterpostfachs

Dr. Wolfgang Leibner, Raik Brete und Beatrice Koobs

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1510Ab dem müssen Steuerberater das sog. besondere elektronische Postfach (beSt) nutzen. Es soll eine sichere und einheitliche elektronische Kommunikation sowohl zwischen Steuerberatern als auch zwischen ihnen und den Finanzgerichten, Behörden, der Finanzverwaltung, den Kammern und anderen freien Berufen ermöglichen. Der Start im Januar 2023 ist der nächste Schritt in der Umsetzung des im Jahr 2013 verabschiedeten Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (BGBl 2013 I S. 3786) zur (weiteren) Digitalisierung der Rechtspflege.

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach als Vorreiter

[i]Erfahrungen mit dem beA und Rspr. helfenDas mit dem beSt vergleichbare besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist bereits im Jahr 2016 gestartet und sah ab 2018 eine passive Nutzungspflicht und seit Anfang dieses Jahrs eine aktive Nutzungspflicht vor. Die mit dem beA bereits gesammelten Erfahrungen sowie die Rechtsprechung können und sollten sich Steuerberater zum Start des beSt zunutze machen, um Einzelfragen zu klären und letztlich Haftungsfälle zu vermeiden.

Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach und Steuerberaterplattform

[i]Einrichtung des beSt in zwei SchrittenDie Ein...