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RENO Nr. 6 vom Seite 9

Das Ende der Urkundenrolle – aktuelle Entwicklungen im Notariat

Dipl. Finanzwirt Rainer Breit, Oberstudienrat

Der Gesetzgeber hat für die Notariate die Einführung des Elektronischen Urkundenarchivs vorgegeben. Startzeitpunkt für diese tiefgreifenden Veränderungen in den Notariaten hinsichtlich des Urkundenverzeichnisses und des Verwahrungsverzeichnisses ist der . Die Elektronische Urkundensammlung folgt dann ein halbes Jahr später zum . Der folgende Beitrag fasst hierzu die wichtigsten Eckdaten zusammen.

Aktuelle Rechtsentwicklung für die Notariatsarbeit

Gesetzliche Grundlage ist die neue Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse (NotAktVV) vom (BGBl 2020 I S. 2246), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom (BGBl 2021 II S. 1282).

Jede Notarin und jeder Notar muss ab dem ein Urkundenverzeichnis und ein Verwahrungsverzeichnis im Elektronischen Urkundenarchiv führen.

Das neue Urkundenverzeichnis ersetzt die „alte“ Urkundenrolle, das Namensverzeichnis zur Urkundenrolle und das Erbvertragsverzeichnis. Das neue Verwahrungsverzeichnis ersetzt das „alte“ Massen- und Verwahrungsbuch, die Anderkontenliste sowie das Namensverzeichnis zum Massenbuch.

Alle ab dem neu errichteten Urkunden sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtend einzuscannen und als „elektronische Fassung der Urschrift“ in der Elektronischen Urku...

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