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NWB 22/2022 S. 1541

Corona | Überbrückungshilfe IV: Wechsel des prüfenden Dritten möglich

Unter der Voraussetzung, dass ihm alle vorliegenden Informationen und Dokumente zur Verfügung gestellt werden, kann der Auftrag zur weiteren Betreuung eines Antrags auf Überbrückungshilfe IV auch durch einen anderen als den bisherigen prüfenden Dritten übernommen und bearbeitet werden. Antragsteller, die ihren Steuerberater oder ihren prüfenden Dritten wechseln wollen, können sich an den Service-Desk für prüfende Dritte (Service-Hotline: +49 30 – 530 199 322, montags bis freitags von 8–18 Uhr) wenden (Ziff. 4.14. FAQ).