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NWB Nr. 23 vom Seite 1620

Gründe für die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ...

... sowie weitere vom Arbeitgeber im Fall der Kündigung zu berücksichtigende Aspekte

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

Auch wenn die ordentliche Kündigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses oder dessen einvernehmliche Beendigung [i]Zu vereinbarten Kündigungsfristen Olbertz, NWB 23/2019 S. 1693durch Aufhebungsvertrag die „normalen“ Formen einer Vertragsbeendigung sind, muss in der auf einen regelmäßigen Leistungsaustausch gerichteten Vertragsbeziehung auch die Möglichkeit bestehen, aufgrund eines wichtigen Grundes die Vertragsbeziehung außerordentlich zu beenden, wenn in ihr ganz erhebliche Störungen auftreten, die es für eine Partei als unzumutbar erscheinen lassen, am Vertrag festzuhalten. Im Beitrag wird daher die für die Praxis relevante Frage, wann eine solche Situation vorliegen kann, anhand der dazu ergangenen Rechtsprechung thematisiert.

I. Unabdingbares Recht zur außerordentlichen Kündigung

Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsvertrags wird in § 626 BGB normiert. Nach § 626 Abs. 1 BGB kann

„das Dienstverhältnis [...] von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider ...