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Sächsisches FG Urteil v. - 1 K 677/17

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3a, EStG § 10 Abs. 3 S. 1, EStG § 10 Abs. 4 S. 1, EStG § 10 Abs. 4 S. 4

Aufwendungen eines Rechtsanwalts für Lebensversicherungen keine Beiträge zu „berufsständischen Versorgungseinrichtungen” im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG

Leitsatz

Beiträge eines Rechtsanwalts und Mitglieds eines Rechtsanwaltsversorgungswerks zu kapitalbildenden Lebensversicherungen sind auch dann nicht den als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG abziehbaren „Beiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung” gleichzustellen, wenn der Rechtsanwalt von der nach der Satzung des Versorgungswerks bestehenden Möglichkeit eines Dispenses von der Beitragspflicht infolge des vorherigen Abschlusses einer Lebensversicherung Gebrauch gemacht hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NAAAI-62785

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