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Gesetzgebung | Bundesrat verabschiedet Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
Der Bundesrat hat am dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt, welches der Bundestag am beschlossen hatte (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 19.5.2022). Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet.
In Kraft treten können dann erweitere Abschreibungsmöglichkeiten für Firmen, die verlängerte Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer und Vorschriften zur steuerfreien Auszahlung eines Pflege-Bonus.
Corona-Bonus bis zu 4.500 Euro
Corona-bedingte Sonderleistungen der Arbeitgeber sind künftig bis zu 4.500 Euro steuerfrei. Dabei kommt es nicht mehr darauf an, dass die Zahlung des Bonus aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen erfolg...