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BBK Nr. 7 vom Fach 18 Seite 353

Handelsbilanzrecht

von Prof. Dr. Karlheinz Küting und wiss. Mitarbeitern des Instituts für Wirtschaftsprüfung an der Universität des Saarlandes, Saarbrücken

Teil E: Wertmaßstäbe nach Handels- und Steuerrecht

von Dr. Harald Kessler,Saarbrücken

I. Grundlagen der bilanziellen Bewertung

1. Das Bewertungsprogramm nach Handels- und Steuerrecht

Die Bewertung der Aktiva und Passiva bildet — nach der Festlegung des Bilanzinhalts dem Grunde nach — die zweite Stufe der Bilanzierungsentscheidung. Sie hat handels- wie auch steuerrechtlich eine im Vergleich zur Ansatzfrage relativ umfassende Regelung erfahren. Handelsrechtlich ist die Ermittlung der bilanziellen Wertansätze für alle Kaufleute in den §§ 253256 HGB geregelt. Kapitalgesellschaften haben darüber hinaus zusätzlich die Bestimmungen der §§ 279283 HGB zu beachten. In ihrer Gesamtheit ergänzen und präzisieren diese Regelungen die namentlich in § 252 Abs. 1 HGB enthaltenen allgemeinen Bewertungsgrundsätze (vgl. hierzu Dusemond, Handelsbilanzrecht Teil D, ). Während letztere lediglich die allgemeinen Modalitäten der Bewertung festlegen (z. B. Einzel-, Stichtags-, fortführungsorientierte Bewertung) und die Bewertung in eine bestimmte Richtung lenken (Stichwort: tendenziell vorsichtige Ermittlung des Kaufmannsvermögens), regeln die Bewe...