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FinMin Schleswig-Holstein 00.00.2003 , NWB 49/2003 S. 366

Einkommensteuer | steuerrechtliche Behandlung diverser Kapitalanlageformen (Abgrenzung zwischen § 20 EStG und § 23 EStG)

Gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG sind Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art stpfl., wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder gewährt worden ist, auch wenn die Höhe des Entgelts von einem ungewissen Ereignis abhängt. Dies gilt unabhängig von der Bezeichnung und der zivilrechtlichen Ausgestaltung der Kapitalanlage. Der umfangreiche Erl. des FinMin Schleswig-Holstein, ESt-Kartei § 20 EStG, Karte 3, listet diverse Kapitalanlageformen in ABC-Form auf und erläutert deren einkommensteuerrechtliche Behandlung im Rahmen des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG i. V. mit § 20 Abs. 2 EStG.