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BFH 26.06.2003 III R 36/01, NWB 49/2003 S. 366

Einkommensteuer | Kosten zur Wiederbeschaffung lebensnotwendiger Vermögensgegenstände als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG)

Kosten zur Wiederbeschaffung lebensnotwendiger Vermögensgegenstände, wie Hausrat und Kleidung, die aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses beschädigt oder zerstört worden sind, können nach dem mangels Zwangsläufigkeit nicht steuermindernd als agw. Bel. berücksichtigt werden, wenn der Geschädigte es unterlassen hat, eine allgemein übliche und zumutbare Versicherung (hier eine Hausratversicherung) abzuschließen. Dazu führt der Senat weiter aus: Innerhalb der Fallgruppe des Verlusts von Vermögensgegenständen durch Naturkatastrophen, Brand oder andere unabwendbare Ereignisse sind die stl. Rechtsfolgen je nach den zum Schaden führenden Ursachen und ihrer Versicherbarkeit unterschiedlich zu bestimmen. Sind einzelne Risiken überhaupt nicht versicherbar, so t...