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BGH 20.11.2003 I ZR 151/01, NWB 49/2003 S. 369

Wettbewerbsrecht | Vertrieb von Gratiszeitungen

Der unentgeltliche Vertrieb einer allein anzeigenfinanzierten Tageszeitung ist in der Regel nicht wettbewerbswidrig; den herkömmlichen, teilweise durch Verkauf finanzierten Tageszeitungen steht deshalb kein entsprechender Abwehranspruch zu. Zwar ist es grundsätzlich wettbewerbswidrig, wenn ein Wettbewerber eine üblicherweise entgeltlich angebotene Leistung in großem Umfang verschenkt und dadurch den Bestand des Wettbewerbs konkret gefährdet. Andererseits hat im Geschäftsleben niemand Anspruch auf einen unveränderten Erhalt seines Kundenkreises. Nachteile und Gefährdungen der eigenen Position aufgrund neuartiger wettbewerbskonformer Maßnahmen muss jeder Mitbewerber hinnehmen, auch wenn sie sich für ihn nachteilig auswirken ( und 120/00).