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BBK Nr. 17 vom Seite 803 Fach 14 Seite 1410

Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils

von Dipl.-Finanzw. (FH) Hans Walter Schoor, Kemmenau
Kernaussagen

Die unentgeltliche Übertragung eines gesamten Mitunternehmeranteils zwingt zur Buchwertfortführung. Eine Gewinnrealisierung wird in diesem Fall nur vermieden, wenn auch das funktional wesentliche Sonderbetriebsvermögen mitübertragen wird. Bei Übertragung eines Teil-Gesellschaftsanteils ist die Zurückbehaltung des Sonderbetriebsvermögens unschädlich. Die unentgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen erfolgt gewinnneutral.


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Kurzgliederung

I.
Einführung
IV.
Übertragung des Bruchteils eines Mitunternehmeranteils
II.
Gegenstand der Übertragung
III.
Übertragung des gesamten Mitunternehmeranteils
Unschädliche Zurückbehaltung des Sonderbetriebsvermögens
Übertragung im Wege der Schenkung
Verletzung der Sperrfrist
Übertragung gegen Rente oder dauernde Last
V.
Aufgabe des gesamten Mitunternehmeranteils
Teilentgeltliche Übertragung
VI.
Exkurs: Eintritt in ein Einzelunternehmen
Problem des Sonderbetriebsvermögens
VII.
Problem bei qualifizierter Nachfolgeklausel im Erbfall

I. Einführung

Für jeden verantwortungsbewussten Gesellschafter einer Personengesellschaft gehört es zu den wichtigsten unternehmerischen Aufgaben, die eigene...