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BBK Nr. 21 vom Seite 995 Fach 12 Seite 6690

Ableitung handelsrechtlicher Herstellungskosten aus der Kostenrechnung

von Dipl.-Kffr. Bärbel Zwingmann, Trittau
Kernaussagen

In dem vorliegenden Beitrag werden Möglichkeiten dargestellt, aus dem betrieblichen Rechnungswesen die Herstellungskosten nach HGB zur Bewertung der selbst erstellten Erzeugnisse zu ermitteln. Dabei wird auf verschiedene Kostenrechnungssysteme eingegangen und dabei auftretende Probleme werden umfassend beleuchtet.


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Kurzgliederung

I.
Einführung
III.
Korrekturen beim Teilkostenansatz
II.
Korrekturen beim Vollkostenansatz
Variable Kosten als Zwischenwert
Korrektur von Zusatzkosten
Einzelkosten als Wertuntergrenze
Korrektur von Anderskosten
IV.
Problematik bei Anwendung anderer Kostenrechnungssysteme
Eliminierung von nicht aktivierungsfähigen Aufwendungen
V.
Fazit

I. Einführung

Da es in der Finanzbuchhaltung keine stückbezogene Aufwandsrechnung gibt, sondern diese i. d. R. nach Aufwandsarten gegliedert ist, muss zur Ermittlung der handelsrechtlichen Herstellungskosten gem. § 255 HGB auf die Daten der Kostenrechnung zurückgegriffen werden. Dementsprechend gehört auch eine entsprechend ausgestaltete Kostenrechnung zu den Buchführungspflichten nach § 238 Abs. 1 HGB. Aus den unterschiedlichen Zwecken, die Bilanzbuchhaltung und Kostenrechnung als Teile des betrieblichen Rechnungswesens verfolgen, resultiert das Problem, dass sich die...