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BFH Urteil v. - VII R 38/99 BStBl 2001 II S. 463

Gesetze: AO 1977 § 80 Abs. 3 Satz 2AO 1977 § 122 Abs. 1 Satz 3AO 1977 § 332 Abs. 1 Satz 1AO 1977 § 333

Adressierung und Bekanntgabe einer Zwangsgeldandrohung bzw. Zwangsgeldfestsetzung bei Vorliegen einer Vollmacht

Leitsatz

Zwangsgeldandrohungen und Zwangsgeldfestsetzungen können bei Vorliegen einer Vollmacht zur Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten und zur Entgegennahme rechtsverbindlicher Erklärungen dem Bevollmächtigten bekannt gegeben werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2001 II Seite 463
BFH/NV 2000 S. 549 Nr. 5
BAAAA-88941

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