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BFH Urteil v. - IV 342/53 U BStBl 1954 III S. 188

Gesetze: EStG § 9EStG § 33LStR 1948 Abschnitt 24 Abs. 5

Leitsatz

1. Werbungskosten-Pauschbeträge, die in Verwaltungsanweisungen nur zur Vereinfachung der Verwaltungsarbeit festgelegt sind, begründen für die Steuerpflichtigen keinen im Steuerfestsetzungsverfahren vor den Steuergerichten verfolgbaren Rechtsanspruch auf Anwendung dieser Pauschbeträge. Solche Verwaltungsanweisungen sind von den Steuergerichten grundsätzlich nicht auszulegen.

2. Die Unterstützung von Flüchtlingen, die nicht Angehörige sind, ist nicht ohne weiteres zwangsläufig im Sinne des § 33 EStG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1954 III Seite 188
BAAAA-89670

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