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BFH Urteil v. - VI 32/56 U BStBl 1957 III S. 185

Gesetze: EStG § 34 Abs. 4EStG § 39LStDV § 32LStDV § 46

Leitsatz

1. Bezüge von Arbeitnehmern für eine mehrjährige Tätigkeit sind nach § 34 Abs. 4 EStG 1950 zu versteuern, wenn für die Zahlung der Bezüge in einer Summe wirtschaftlich vernünftige Gründe vorlagen.

2. §34 Abs. 4 EStG 1950 ist auch im Lohnsteuerverfahren sinngemäß anzuwenden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 185
BFHE S. 496 Nr. 64,
KAAAA-89748

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