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BFH Urteil v. - III 382/57 U BStBl 1958 III S. 400

Gesetze: Bewertungsgesetz § 50 Abs. 1 und 3Bewertungsgesetz § 57

Leitsatz

1. Die Umzäunung eines Grundstücks folgt, wenn sie Grundstücksbestandteil ist, grundsätzlich der Bewertung des Grund und Bodens.

2. Eine solche Umzäunung gehört, da bei ihr die besondere Beziehung zu dem auf dem Grundstück ausgeübten gewerblichen Betrieb fehlt, nicht zu den Betriebsvorrichtungen im Sinne des Bewertungsgesetzes.

3. Eine solche Umzäunung gehört in der Regel auch nicht zu den Gebäuden, die der Pächter des Grundstücks auf dem fremden Grundstück errichtet hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1958 III Seite 400
AAAAA-89802

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