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BFH Urteil v. - I B 47/59 S BStBl 1960 III S. 386

Gesetze: GewStG § 29 Abs. 1 Ziff. 2GewStG § 33

Leitsatz

Beschäftigt der Geschäftsherr in seiner von einem selbständigen Handelsvertreter unterhaltenen Betriebstätte (Auslieferungslager) keine Arbeitnehmer, so rechtfertigt dies bei der Zerlegung des Gewerbesteuermeßbetrags in der Regel nicht die Anwendung des § 33 GewStG. Eine offenbare Unbilligkeit ist nur dann gegeben, wenn der Gemeinde durch die Betriebstätte wesentliche Lasten erwachsen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 386
QAAAA-89866

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