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BFH Urteil v. - IV 336/59 U BStBl 1961 III S. 281

Gesetze: AO §§ 222, 223

Leitsatz

1. Sind im Einkommensteuerbescheid Einkünfte des Steuerpflichtigen nicht als solche aus Gewerbebetrieb, sondern aus anderen Einkunftsarten, z.B. aus selbständiger Arbeit, behandelt, so ist in dem Einkommensteuerbescheid hinsichtlich der Gewerbesteuer weder ein Freistellungsbescheid noch eine rechtsverbindliche Zusage der Gewerbesteuerfreiheit zu erblicken. Die nachträgliche Heranziehung des Steuerpflichtigen zur Gewerbesteuer ist daher ohne die Einschränkungen des § 222 Abs. 1 AO zulässig. Es ist darin auch grundsätzlich kein Verstoß gegen Treu und Glauben zu erblicken.

2. Die Vorschrift des § 222 Abs. 2 AO kann auf die Fälle des § 223 AO nicht ausgedehnt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 281
GAAAA-89907

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