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BFH Urteil v. - IV 98/60 S BStBl 1962 III S. 199

Gesetze: AO §§ 228, 235 Ziff. 1GewStG 1955 § 35bEStG 1955 §§ 4 Abs. 1

Leitsatz

1. Gegen Bescheide, durch die ein Antrag auf Änderung des Gewerbesteuermeßbescheides nach § 35b GewStG abgelehnt wird, ist das Berufungsverfahren gegeben.

2. Steuerpflichtige, die während des Bestehens des Betriebes ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt haben, sind bei der Veräußerung des Betriebes so zu behandeln, als seien sie im Augenblick der Veräußerung zunächst zum Vermögensvergleich übergegangen. Die wegen dieses Überganges erforderlichen Zu- und Abrechnungen (Abschn. 19 Abs. 1 EStR 1955 und Anlage 2 dieser Richtlinien) sind beim laufenden Gewinn und nicht beim Veräußerungsgewinn zu berücksichtigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 199
StBp. 2007 S. 365 Nr. 12
QAAAA-89960

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