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BFH Urteil v. - VI 177/60 U BStBl 1962 III S. 31

Gesetze: EStG 1957 § 26a Abs. 2 und 3EStG 1957 § 33

Leitsatz

1. Beerdigungskosten sind bei dem Erben keine außergewöhnliche Belastung, wenn er sie aus dem Nachlaß decken kann. Das gilt auch für einen Steuerpflichtigen, der seinen Ehegatten beerbt, von dem er im Todesjahr nicht dauernd getrennt gelebt hat.

2. Krankheitskosten des Erblassers, die von den Hinterbliebenen aus dem Nachlaß bezahlt werden, können bei der letzten Einkommensteuerveranlagung des Erblassers gemäß § 33 EStG berücksichtigt werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 31
XAAAA-89975

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