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BFH Urteil v. - IV 208/60 U BStBl 1962 III S. 385

Gesetze: EStG 1955 § 34 Abs. 4

Leitsatz

Die Tätigkeit eines Schauspielers als Sprecher von Werbetexten ist in der Regel nicht als eine künstlerische anzusehen. Ihm steht daher die Tarifbegünstigung des § 34 Abs. 4 EStG nicht zu.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 385
CAAAA-89982

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