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BFH Urteil v. - I 78/61 S BStBl 1962 III S. 438

Gesetze: GewStG 1957 § 7

Leitsatz

1. Gewinne aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebes gehören nicht zum Gewerbeertrag; dies gilt auch für die Veräußerung von Personengesellschaften und von Anteilen an einer Personengesellschaft.

2. Wenn eine Beteiligung an einer Personengesellschaft zum Betriebsvermögen eines anderen gewerblichen Betriebes gehört, zählt der Gewinn aus der Veräußerung der Beteiligung auch nicht zum Gewerbeertrag dieses Betriebes.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 438
KAAAA-89988

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