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BFH Urteil v. - IV 6/60 U BStBl 1964 III S. 139

Gesetze: GewStG 1950 § 2 Abs. 1EStG 1951 § 15EStG 1951 § 18EStG 1951 § 19

Leitsatz

Eine nachhaltige und damit gewerbliche Betätigung liegt nicht vor, wenn der Steuerpflichtige durch eine einmalige Tätigkeit lediglich einen Dauerzustand schafft, in dem für einen längeren Zeitraum Vergütungen anfallen; es ist vielmehr erforderlich, daß die einmalige (positive) Tätigkeit auch in Zukunft laufende Verpflichtungen und damit Tätigkeiten des Steuerpflichtigen - zumindest in der Form von Duldungen oder Unterlassungen - auslöst.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 139
WAAAA-90054

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