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BFH Urteil v. - IV 102/64 U BStBl 1965 III S. 88

Gesetze: EStG 1955/1957 § 16 Abs. 3EStG 1955/1957 § 34 Abs. 1 und 2

Leitsatz

Werden bei der Einstellung eines Teilbetriebs Wirtschaftsgüter von nicht untergeordneter Bedeutung, in denen erhebliche stille Reserven enthalten sind, als Betriebsvermögen in einen anderen Teilbetrieb desselben Steuerpflichtigen übernommen und dürfen deshalb die stillen Reserven nicht aufgelöst werden, so liegt keine steuerbegünstigte Betriebsaufgabe im Sinn des § 16 Abs. 3 EStG vor.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1965 III Seite 88
YAAAA-90195

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