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BFH Urteil v. - VI 252/64 BStBl 1966 III S. 421

Gesetze: EStG 1958 und 1960 § 10 Abs. 1 Ziff. 1 und 3, Abs. 1 letzte Sätze

Leitsatz

1. Beiträge zu Lebensversicherungen, die aus Vorauszahlungen auf die Lebensversicherung aufgebracht werden, können im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Kreditaufnahme stehen.

2. Die für die Vorauszahlungen gezahlten Zusatzbeiträge sind abzugsfähige Schuldzinsen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1966 III Seite 421
EAAAA-90235

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