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BFH Urteil v. - VI 302/65 BStBl 1967 III S. 151

Gesetze: BHG 1962 § 21 Abs. 2 Satz 2BHG 1964 § 19 Abs. 2 Satz 3EStG 1961 § 6 Abs. 2AO § 94 Abs. 1 Ziff. 2EStR 1962 Abschn. 40 Abs. 2

Leitsatz

1. Von der Investitionszulage sind geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ausgeschlossen, die einer selbständigen Bewertung und Nutzung fähig sind (§ 21 Abs. 2 Satz 2 BHG 1962).

2. Für Ergänzungsbeschaffungen von genormten und technisch aufeinander abgestimmten Gerüst- und Schalungsteilen eines Bauunternehmens kann eine Investitionszulage gewährt werden.

3. Hat der Stpfl. für die Gerüst- und Schalungsteile einen Festwert gebildet, so steht der Gewährung von Investitionszulage nicht entgegen, daß er die Anschaffungskosten gemäß Abschnitt 40 Abs. 2 EStR 1962 in Verbindung mit den gemeinsamen Ländererlassen (BStBl 1961 II S. 190 ff., StuZBl Bln. 1961 S. 1339) ganz oder teilweise als Betriebsausgaben gebucht hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 151
DAAAA-90283

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