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BFH Urteil v. - VI 164/65 BStBl 1967 III S. 331

Gesetze: EStG 1964 § 19 Ziff. 1EStG 1964 § 38 Abs. 3

Leitsatz

1. Wehrersatzämter können bei Nichterhebung von Lohnsteuer in der Regel nicht als Arbeitgeber von Musterungsärzten in Anspruch genommen werden, die als selbständige Ärzte eine Praxis ausüben und deswegen zur Einkommensteuer veranlagt werden.

2. Einer Entscheidung, ob Musterungsärzte in solchen Fällen Arbeitnehmer der Wehrersatzämter sind, bedarf es zur Entscheidung der Frage der Inanspruchnahme der Wehrersatzämter als Arbeitgeber nicht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 331
AAAAA-90313

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