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BFH Urteil v. - VI R 295/66 BStBl 1967 III S. 386

Gesetze: EStG 1961 §§ 9 Ziff. 6, 7, 11

Leitsatz

1. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung versehentlich unterbliebene Absetzungen für Abnutzung dürfen in späteren Veranlagungszeiträumen nachgeholt werden. Nur eine bewußt unterlassene AfA darf nicht nachgeholt werden.

2. Bei der Nachholung sind die noch nicht abgeschriebenen Anschaffungskosten in gleichen Beträgen auf die noch verbleibende Restnutzungsdauer zu verteilen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 386
FAAAA-90320

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