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BFH Urteil v. - IV R 251/66 BStBl 1968 II S. 662

Gesetze: EStG 1961 § 15 Nr. 1EStG 1961 § 18 Abs. 1 Nr. 1GewStG 1961 § 2 Abs. 1

Leitsatz

Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß der Hersteller künstlicher Menschenaugen Gewerbetreibender ist (vgl. BFH-Urteile IV 361/54 vom und IV 60/58 vom , StRK, Gewerbesteuergesetz, § 2 Abs. 1, Rechtssprüche 55 und 126).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1968 II Seite 662
QAAAA-90432

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