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BFH Urteil v. - I 198/65 BStBl 1968 II S. 807

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 2 Nr. 2GewStDV § 19

Leitsatz

Die Bestimmung des § 19 GewStDV kann auch im Falle organschaftlich verbundener Unternehmen nur von demjenigen Unternehmen in Anspruch genommen werden, das als Kreditinstitut im Sinne dieser Bestimmung angesehen werden kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1968 II Seite 807
RAAAA-90449

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