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BFH Urteil v. - IV R 22/68 BStBl 1970 II S. 309

Gesetze: EStG 1958 ff. § 5EStG 1958 ff. § 6 Abs. 1 Nr. 3

Leitsatz

Bei der Berechnung des Kapitalswerts einer betrieblichen Kaufpreisleibrente ist die Berücksichtigung eines höheren Rechnungszinsfußes als 5,5 v. H. besonders dann nicht gerechtfertigt, wenn eine Wertsicherungsklausel vereinbart wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 309
ZAAAA-90549

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