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BFH Urteil v. - I R 43/67 BStBl 1970 II S. 310

Gesetze: EStG § 17EStG EStDV § 53

Leitsatz

1. Ein Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 17 EStG liegt auch vor, wenn dem Steuerpflichtigen die Anteile im Wege der Zwangsversteigerung entzogen werden.

2. Ein Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG kann auch entstehen, wenn der Veräußerer nur kurze Zeit wesentlich beteiligt war.

3. Anschaffungskosten der Beteiligung sind die tatsächlichen Aufwendungen, die der Veräußerer für die Beteiligung gemacht hat bzw. nach § 53 EStDV der in eine DMEB einzustellende Wert, wenn die Anteile vor dem erworben worden sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 310
WAAAA-90550

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