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BFH Urteil v. - I R 109/68 BStBl 1970 II S. 660

Gesetze: EStG § 32aDBA Österreich Art. 15 Abs. 3

Leitsatz

Die Berücksichtigung von in Österreich erlittenen Verlusten gem. Art. 15 Abs. 3 DBA-Österreich (sogenannter negativer Progressionsvorbehalt) kann die Anwendung eines deutschen Steuersatzes von 0 v.H. erfordern und damit zu einer völligen Steuerfreiheit des im Inland zu versteuernden Einkommens führen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 660
AAAAA-90592

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