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BFH Urteil v. - IV R 227/68 BStBl 1970 II S. 738

Gesetze: EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1

Leitsatz

Ob eine Summe von Wirtschaftsgütern einen Teilbetrieb darstellt und deshalb für die Veräußerungsgewinne die Tarifvergünstigung des § 34 EStG zu gewähren ist, ist nach den tatsächlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der Veräußerung auch dann zu entscheiden, wenn die Wirtschaftsgüter die Eigenschaft als Teile eines Teilbetriebes erst durch die Zerstörung einer wesentlichen Betriebsgrundlage (Betriebsgebäude) verloren haben.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 738
JAAAA-90605

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