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BFH Urteil v. - I R 162/69 BStBl 1971 II S. 310

Gesetze: KStG § 12 Nr. 3

Leitsatz

Gehören dem Kreditausschuß eines Unternehmens neben Vertretern der Darlehnsgeber und mittelverwaltender Behörden und neben den Geschäftsführern auch Mitglieder des Aufsichtsrats des Unternehmens an, so schließt deren Doppelfunktion die Abzugsfähigkeit der ihnen (als Mitgliedern des Kreditausschusses) gewährten Sitzungsgelder aus.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 310
JAAAA-90644

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