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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 11 | Private Veräußerungsgeschäfte: Steuerfreie Veräußerung eines Gartenhauses

Eine die Steuerbarkeit des Veräußerungsgewinns ausschließende Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG liegt nach einer steuerzahlerfreundlichen Entscheidung des Bundesfinanzhos auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige ein Grundstück, das mit einem Gartenhaus bebaut ist, welches nach seiner Beschaffenheit dazu bestimmt und geeignet ist, Menschen auf Dauer Aufenthalt und Unterkunft zu gewähren, baurechtswidrig dauerhaft bewohnt.

Wir möchten Sie auch auf ein steuerzahlerfreundliches Urteil des Bundesfinanzhofs zu privaten Veräußerungsgeschäften aufmerksam machen. Der Gewinn aus dem Verkauf eines selbst bewohnten Gartenhauses unterliegt demnach nicht der Einkommensteuer.

Der Hintergrund ist Ihnen vertraut: Werden Grundstücke binnen zehn Jahren nach der Anschaffung veräußert, unterliegt der dabei erzielte Gewinn grundsätzlich der Besteuerung. Ausgenommen sind aber Immobilien, die im Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.

Der IX. Senat des BFH hat jetzt entschieden: Eine solche privilegierte Nutzung liegt auch vor, wenn der Steuerpflichtige ein voll erschlossenes Gartenhaus dauerhaft ...