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BFH 01.12.2021 II R 1/20, StuB 12/2022 S. 475

Erbschaft-/Schenkungsteuer | Freibeträge bei Zusammentreffen mehrerer Nacherbschaften

(1) Haben mehrere Erblasser denselben Vorerben und nach dessen Tod denselben Nacherben eingesetzt, steht dem Nacherben auf Antrag für alle der Nacherbfolge unterliegenden Erbmassen insgesamt lediglich ein Freibetrag zu. (2) Der Nacherbe muss in seinem Antrag angeben, welches Verhältnis zu welchem ursprünglichen Erblasser der Versteuerung zugrunde gelegt werden soll. Danach richten sich der S. 476Freibetrag und die Steuerklasse für das der Nacherbfolge unterliegende Vermögen (Bezug: § 6 Abs. 1, Abs. 2 ErbStG).

Praxishinweise

(1) Während zivilrechtlich nach §§ 2100, 2139 BGB der Vorerbe und der Nacherbe zwar nacheinander, aber beide vom ursprünglichen Erblasser erben, gilt erbschaftsteuerrechtlich nach § 6 Abs. 1 ErbStG der Vorerbe als Erbe. Sein Erwerb unterliegt in vollem Umfang und ohne Berücksichtigung der ...