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Online-Nachricht - Dienstag, 21.06.2022

Einkommensteuer / Kindergeld | Weiterbildung zum Facharzt ist kein Teil einer erstmaligen Berufsausbildung (FG)

Bei einer im Anschluss an das Medizinstudium absolvierten Facharztweiterbildung handelt es sich um eine Zweitausbildung (Weiterbildung). Die Erstausbildung des Kindes endet mit Abschluss des Medizinstudiums durch Ablegung der ärztlichen Prüfung (; Revision anhängig: III R 40/21).

Sachverhalt: Streitig ist, ob der Klägerin für ihre im Mai 1997 geborene Tochter, die als in Weiterbildung befindliche Ärztin tätig war, einen Anspruch auf Kindergeld für den Monat April 2021 hat.

Das FG Niedersachsen führt hierzu u.a. aus:

  • Das Berufsziel des Kindes ist nicht das alleinige Entscheidungskriterium dafür, ob es sich noch um eine Erstausbildung handelt.

  • Die Ausbildung im Rahmen der Facharztweiterbildung tritt hinter die...

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