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NWB Nr. 25 vom Seite 1805

Zustimmung des Bundesrats zur Anpassung der StBVV

Der [i]„Grundsteuer-Gebühr“ Bundesrat (Beschluss v. , BR-Drucks. 173/22 [B]) hat der vom BMF erlassenen Vierten Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung zugestimmt. § 24 Abs. 1 StBVV wurde dahingehend angepasst, dass eine gleichmäßige Berechnung der Gebühr für Erklärungen zur Feststellung oder Festsetzung für Zwecke der Grundsteuer im Rahmen des ab dem Jahr 2025 anzuwendenden Grundsteuerrechts in allen Ländern gewährleistet wird. Im Übrigen wurde durch die [i]Schneider, NWB 17/2022 S. 1256Herabsetzung des Gebührenrahmens dem Umstand Rechnung getragen, dass die Grundsteuerwerte oder die fiktiven Grundsteuerwerte höher als die bisherigen Einheitswerte sein werden. § 24 Abs. 1 StBVV enthält nun eine neue Nummer 11a, die eine gleichmäßige Berechnung der Gebühr in allen Ländern sicherstellt. Sofern kein Grundsteuerwert vorliegt, wird ein fiktiver Grundsteuerwert für die Berechnung der Gebühr zugrunde gelegt. Die Verordnung ist am in Kraft getreten.