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NWB Nr. 25 vom Seite 1805

Referentenentwurf zu Änderungen u. a. des StBerG

[i]BMJ will widersprüchliche Regelungen beseitigenDas Bundesjustizministerium (BMJ) hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe vorgelegt. Geplante Änderungen betreffen zum Teil auch Steuerberater. So führt die aktuelle Fassung der Bußgeldvorschriften in zahlreichen Fallgestaltungen zu Ergebnissen, die wertungsmäßig kaum nachvollziehbar sind. Die unbefugte Erbringung steuerberatender Tätigkeiten (§ 160 StBerG) etwa stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Demgegenüber ist die Erbringung insbesondere der Rechtsanwaltschaft vorbehaltener Rechtsdienstleistungen weder straf- noch bußgeldbewehrt. Mit der Neuregelung in den § 3 und § 20 RDG soll deshalb eine umfassende bußgeldrechtliche Sanktionsregelung für jegliche Form geschäftsmäßiger unbefugter Rechtsdienstleistungen geschaffen werden.

[i]Darüber hinaus sollen kleine Anpassungen im StBerG erfolgenZudem besteht bei einzelnen Vorschriften des StBerG in der ab dem geltenden Fassung im Nachgang zu den umfangreichen Änderungen durch das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberat...BGBl 2022 I S. 2363