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OLG Hamm 06.04.2022 8 U 172/20, NWB 25/2022 S. 1760

Nichteheliche Lebensgemeinschaft | Gemeinsamer Grundstückserwerb zur Errichtung eines Hauses

Erwerben die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (NEL) ein Grundstück je zur Hälfte mit dem Ziel, darauf ein Einfamilienhaus zu errichten, das künftig von ihnen gemeinsam bewohnt werden soll, wird hierdurch keine GbR begründet, wenn dabei nicht der Zweck über die Verwirklichung der Beziehung der Parteien hinausgeht. Scheitert die NEL nach dem Erwerb eines Baugrundstücks und errichtet ein Partner nunmehr allein auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus, kann er anteiligen Ersatz seiner Aufwendungen nicht nach den Grundsätzen über Ausgleichsansprüche nach Beendigung einer NEL verlangen. Es verbleiben Ansprüche wegen der Wertsteigerung des S. 1761hälftigen Miteigentumsanteils des anderen Partners.

Anmerkung:

Bestand nach Ansicht des Senats schon kein Bedürfnis für e...