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NWB Nr. 26 vom Seite 1839

Währungsumrechnung in der Handels- und Steuerbilanz

Grundsätze und Besonderheiten bei der Zugangs- und Folgebewertung

Prof. Dr. Ruth-Caroline Zimmermann, Alexander Wrede und Tim Ludwig

[i]Zülch, Währungsumrechnung im Jahresabschluss und Konzernabschluss, infoCenter, NWB IAAAC-32093 Geschäftsvorfälle in fremder Währung sind regelmäßig bei Unternehmen anzutreffen, welche Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen im Ausland pflegen. Da der handelsrechtliche Jahresabschluss in Euro aufzustellen ist (§ 244 HGB), ist im Rahmen der buchhalterischen Erfassung des Geschäftsvorfalls (Zugangsbewertung) sowie zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses (Folgebewertung) zu prüfen, mit welchem Wechselkurs die Währungsumrechnung zu erfolgen hat und mit welchem Wertansatz der Geschäftsvorfall zu bilanzieren ist.

I. Relevanter Wechselkurs für die Währungsumrechnung

[i]Relevanter WechselkursIn der Praxis besteht oftmals Verunsicherung darüber, welcher Wechselkurs für die buchhalterische Erfassung der Geschäftsvorfälle relevant ist. In diesem Zusammenhang wird regelmäßig vom sog. Geld-, Brief- und Devisenkassamittelkurs gesprochen (vgl. auch Cremer, „Währungsumrechnung“, Kontierungslexikon, NWB IAAAH-10574; Grottel/Koeplin in Beck Bil-Komm., HGB, 13. Aufl. 2022, § 256a Rz. 51 ff.). Aus Sicht eines Kaufmanns werden die Kurse wie folgt unterschieden:

  • Geldkurs: [i]GeldkursEs handelt sich um den Kurs, zu dem eine Fremdwährung erhalten und im Gegenzug die heimische Währung gegeben wird (z. B. Erhalt von USD gegen Euro für den Erwerb eines Vermögensgegenstands oder zur Begleichung einer Verbindlichkeit).

  • Briefkurs: [i]BriefkursDer Kurs, zu dem die heimische Währung erhalten und im Gegenzug eine Fremdwährung gegeben wird (z. B. die Forderung gegen einen Kunden wird von diesem in USD beglichen).

  • Kassakurs: [i]KassakursDer Kurs, welcher beim sofortigen Kauf bzw. Verkauf von Devisen zum Tragen kommt.

  • Terminkurs: [i]TerminkursDer heute vereinbarte Kurs, der jedoch erst für einen späteren Zeitpunkt gilt.

  • Devisenkassamittelkurs (kurz: Kassamittelkurs): [i]Kassamittelkursarithmetisches Mittel aus dem Geld- und Briefkurs.

[i]Euro-Referenzkurs der EZBFür die Anwendung des Devisenkassamittelkurses kann in der Praxis auf den sog. Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank zurückgegriffen werden. Dieser ist auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank frei zugänglich (abrufbar unter: go.nwb.de/d752n). Ebenfalls auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank zu finden S. 1840sind die Geld- und Briefkurse. Als Nachweis über den verwendeten Kurs ist es zu empfehlen, der Jahresabschlussakte einen Auszug beizufügen.

II. Handelsbilanz

[i]Cremer, Währungsumrechnung – Übersicht, Arbeitshilfe, NWB LAAAH-83153 Die Bewertung von Geschäftsvorfällen in ausländischer Währung ist im Zeitpunkt des Entstehens des Geschäftsvorfalls (Zugangsbewertung), zum Bilanzstichtag (Folgebewertung) und zum Zeitpunkt der Begleichung der Forderung/Verbindlichkeit relevant.

1. Zugangsbewertung

[i]Bewertung mit dem Brief- oder Geldkurs ...Die Zugangsbewertung von auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenständen und Schulden hat nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung mit dem Brief- oder Geldkurs zu erfolgen (Grottel/Koeplin in Beck Bil-Komm., HGB, 13. Aufl. 2022, § 256a Rz. 33 ff.). Hintergrund ist, dass in § 256a HGB auf die Anwendung des Devisenkassamittelkurses nur im Rahmen der Folgebewertung zum Abschlussstichtag verwiesen wird. [i]... in Abhängigkeit von der Bilanzposition Der nachfolgenden Übersicht kann entnommen werden, welcher Kurs (Brief- oder Geldkurs) im Einzelnen für die verschiedenen Bilanzpositionen im Rahmen der Zugangsbewertung von Bedeutung ist (in Anlehnung an Cremer, STFAN 3/2022 S. 2, 3):