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FG Münster Urteil v. - 13 K 3550/19 K,G,F

Gesetze: AStG § 1 Abs. 2; AO § 39 Abs. 2 Nr. 2; KStG § 8b

Körperschaftsteuer

Beteiligungsquote für Zwecke der Berücksichtigung von Forderungsverlusten nach § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG

Leitsatz

Die Beteiligungsquote für Zwecke der Berücksichtigung von Forderungsverlusten nach § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG ist bei einer mittelbar über eine vermögensverwaltende KG gehaltenen GmbH-Beteiligung nicht nach dem Anteil der vermögensverwaltenden KG sondern nach dem Anteil des Gesellschafters an der KG zu beurteilen.

Fundstelle(n):
DStR 2023 S. 8 Nr. 12
DStRE 2023 S. 533 Nr. 9
GStB 2022 S. 430 Nr. 12
GStB 2022 S. 430 Nr. 12
KÖSDI 2022 S. 22921 Nr. 10
StuB-Bilanzreport Nr. 13/2022 S. 516
TAAAJ-16321

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