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Kommentierte Nachricht NWB EV 7/2022 S. 238

Außensteuerrecht | Ausschluss oder Beschränkung des nationalen Besteuerungsrechts ist kein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal (BFH)

Mit seiner Entscheidung v.  - I R 30/19 hat der BFH klargestellt, dass der Ausschluss oder die Beschränkung des nationalen Besteuerungsrechts kein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AStG a. F. (heutiger § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AStG – Änderung durch Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie; ATAD-Umsetzungsgesetz – ATATDUmsG v. , BGBl 2021 I S. 2035) ist. Nach diesem Urteil ist § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AStG a. F. nicht dahingehend auszulegen, dass die Besteuerung von stillen Reserven in Geschäftsanteilen aufgrund einer unentgeltlichen Anteilsübertragung auf einen beschränkt Steuerpflichtigen unterbleibt, wenn das deutsche Besteuerungsrecht nicht ausgeschlossen oder beschränkt wird. Der Ersatztatbestand des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AStG findet damit unabhängig vom tatsächlichen Umfang der deutschen Besteuerungsrechte Anwendun...