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NWB-EV Nr. 7 vom Seite 226

Zurechnung von Verwaltungsvermögen in Rücklagenfällen: Quotal oder wertorientiert?

Gesetzliche Regelung und Ansicht der Finanzverwaltung

Dr. Christian Reiter und Stefan Urschel

Die Reform des Erbschaftsteuerrechts zum hat nach der entsprechenden Forderung des BVerfG Gestaltungsmodellen unter Nutzung des im alten Recht noch möglichen Kaskadeneffekts der Verwaltungsvermögensquoten in mehrstufigen Gesellschaftsstrukturen durch Einführung der Verbundvermögensaufstellung in § 13b Abs. 9 Satz 1 ErbStG weitgehend den Boden entzogen. Bei der Formulierung der vorgenannten gesetzlichen Vorschrift hat der Gesetzgeber für die quotale Zurechnung des Verwaltungsvermögens aus nachgeordneten Gesellschaften auf Ebene der Obergesellschaft, deren Anteile durch einen erbschaftsteuerlich relevanten Erwerb übergehen, den Begriff der „Beteiligung“ verwendet. Insbesondere bei Personengesellschaften bleibt offen, ob die Konsolidierung auch des Verwaltungsvermögens konsequent nach einer „nominellen“ (gesellschaftsbezogenen) Betrachtungsweise vorzunehmen ist, oder – wie von der Finanzverwaltung in R E 13b.12 Abs. 4 ErbStR 2019 vertreten – die Anwendung einer wertorientierten (gesellschafterbezogenen) Auslegung vorzugswürdig ist.

Kernaussagen
  • Die Zurechnung von Verwaltungsvermögen im Rahmen der Verbundvermögensaufstellung bei Personengesellschaften im Fall disquotaler Beteiligung der Gesell...