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StuB 13/2022 S. 520

Änderung der Kassensicherungsverordnung

Die Bundesregierung hat die zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherheitsverordnung (BT-Drucks. 20/2185) vorgelegt. Es hätten sich im Nachgang zur Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung Klarstellungsbedarf sowie weitere redaktionelle Änderungen ergeben.

Nach Angaben der Regierung wird die INSIKA-Technik (technische Komponente der INtegrierten SIcherheitslösung für messwertverarbeitende KAssensysteme) nicht nur in Taxis, sondern auch in Mietwagen eingesetzt. Damit bedürfe es einer entsprechenden Regelung auch für Mietwagen

Nach der Kassensicherungsverordnung müsse ein Taxiunternehmer, der vor dem die INSIKA-Technik eingesetzt habe, dies bei einem Fahrzeugwechsel dem FA mitteilen. Dies sei sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verwaltung arbeitsaufwendig. Die Mitteilungspflicht soll daher entfallen.