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StuB 13/2022 S. 515

Einkommen-/Lohnsteuer | Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Mit Schreiben vom ergänzt das BMF sein Schreiben vom - IV C 4 - S 2223/19/10003 :013, NWB GAAAI-57946 (BStBl 2022 I S. 330), zur steuerlichen Behandlung von Zuwendungen und anderen Unterstützungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine ( :017, NWB FAAAJ-15572).

Nach dem neuen Schreiben sind Beihilfen und Unterstützungen vom Arbeitgeber oder von dritter Seite an vom Krieg in der Ukraine geschädigte Arbeitnehmer (bzw. deren Angehörige) bis zur Höhe von 600 € und ungeachtet der Voraussetzungen der R 3.11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3 LStR steuerfrei, soweit diese Leistungen dem Grunde nach dem Arbeitslohn zuzurechnen sind. Der 600 € übersteigende Betrag gehört S. 516nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn unter Berücksichtigung der Einkommens- und Familienverhältnisse des Arbeitnehmers...