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PiR Nr. 7 vom Seite 230

Ansatz risikobehafteter Vorsteuerüberhänge

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Das im Konzernabschluss der X konsolidierte, im Aufbau befindliche mexikanische Tochterunternehmen MEX hat in den Monaten Januar bis Dezember 01 große Vorsteuerüberhänge.

Nach mexikanischem Steuerrecht kann für einen monatlichen Vorsteuerüberhang entweder eine Erstattung beantragt werden oder eine Verrechnung mit zukünftigen Umsatzsteuerüberhängen vorgenommen werden. Soweit ein Erstattungsantrag gestellt wird, ist ein Wechsel auf eine zukünftige Verrechnung nicht mehr zulässig.

Der Erstattungsantrag muss mit unterstützenden Dokumenten unterlegt werden und löst in der Praxis zusätzliche Informationsanforderungen der Finanzbehörden aus, die sich qualitativ einer umfänglichen Betriebsprüfung annähern. Werden bei dieser Prüfung Inkonsistenzen aufgedeckt, wird der Erstattungsantrag negativ beschieden, und zwar selbst dann, wenn die Inkonsistenzen verhältnismäßig unwesentlich sind.

Die Geschäftsführung der MEX entscheidet sich gleichwohl aus Liquiditätsgründen für Erstattungsanträge, auch weil selbst bei einer Verrechnung mit zukünftigen Umsatzsteuerüberhängen betriebsprüfungsartige Untersuchungen der Finanzbehörde möglich sind.

Die Geschäftsführung ...

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