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PiR Nr. 7 vom Seite 199

ISSB veröffentlicht Entwurf zu klimabezogenen Angaben

ED IFRS S2 konkretisiert die zukünftigen internationalen Angaben zu klimabezogenen Aspekten

Lina Warnke, Dr. Jens Reinke und Prof. Dr. Stefan Müller

Ende März 2022 hat der International Sustainability Standards Board (ISSB) den Standardentwurf ED/2022/S2 „Klimabezogene Angaben“ (climate-related disclosures) mit einer Kommentierungsfrist bis zum veröffentlicht. ED IFRS S2 basiert auf den Empfehlungen der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) und bezieht zudem branchenspezifische Angabeanforderungen ein, die vom Sustainability Accounting Standards Board (SASB) entwickelt wurden. Der Entwurf, der noch ohne finale inhaltliche Befassung durch den ISSB veröffentlicht wurde, ist die Fortentwicklung des Prototypen der Technical Readiness Working Group (TRWG), welchen die IFRS-Stiftung im November 2021 im Zuge der Weltklimakonferenz COP26 veröffentlicht hatte. Für potenzielle deutsche beziehungsweise europäische Anwender erscheint von besonderer Bedeutung, welche Regeln zukünftig zu beachten sind und ob es Abweichungen zu den bisher schon bekannten Empfehlungen sowie den zu verabschiedenden EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) gibt.

Kirsch, Nichtfinanzielle Berichterstattungspflicht (HGB), infoCenter NWB CAAAG-79145

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