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Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 449/20

Gesetze: EStG § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 10 Abs. 2, EStG § 10 Abs. 3, GG Art. 3 Abs. 1

Neuregelung der Rentenbesteuerung mit dem AltEinkG

Feststellungslast für das Vorliegen einer Doppelbesteuerung

Leitsatz

1. Ungleichbehandlungen, die mit der Anwendung der mit dem AltEinkG geschaffenen Übergangsregelungen verbunden sind, sind angesichts der Komplexität der zu regelnden Materie und der außerordentlich hohen Zahl der betroffenen Steuerpflichtigen grundsätzlich solange hinzunehmen, als keine der Vergleichsgruppen einer unzulässigen doppelten Besteuerung unterworfen wird.

2. Die Feststellungslast für das Vorliegen einer etwaigen verfassungswidrigen doppelten Besteuerung im Einzelfall liegt beim Steuerpflichtigen.

3. Der Darlegungslast kann nicht dadurch genügt werden, dass der Steuerpflichtige anstelle erforderlicher Ausführungen zu seinen Altersvorsorgeaufwendungen und deren Besteuerung sowie zu den für ihn zu erwartenden steuerfreien Rentenzuflüssen auf abstrakte Abhandlungen verweist, die allgemeine Erwägungen und Modellberechnungen auf der Grundlage modellhafter Zahlen- und Prozentwerte enthalten.

Fundstelle(n):
MAAAJ-17181

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